ZAL COVID-19 Schutzkonzept

Ab dem 17. Februar 2022 können Präsenzangebote bei der ZAL wieder ohne Covid-Zertifikatsüberprüfung besucht werden.

Das Maskentragen ist freiwillig, sofern die Raumanbieter*in oder Liegenschaftbesitzer*in nichts anderes verfügt hat.

Diese Massnahme gilt bis auf weiteres und betrifft alle Gebäude, Schulungsräume, Sporthallen und Schwimmbäder, in denen Kurse, Anlässe, Referate oder Workshops von der ZAL vor Ort durchgeführt werden.

Die ZAL setzt die Massnahmen und Verordnungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie die Empfehlungen des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) um. Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB)

Sofern die Vermieterin / der Vermieter über ein eigenes, weiterführendes Schutzkonzept verfügt, sind alle Teilnehmenden einer ZAL-Veranstaltung angehalten, diese zusätzlich zum ZAL-Schutzkonzept einzuhalten.

Zürich, 17.2.2022, ZAL Geschäftsleitung