COVID-19-SCHUTZKONZEPT
Ab Wiederaufnahme des Kursbetriebes nach den Sommerferien 2020 gilt an der ZAL folgendes Corona-Schutzkonzept:
GRUNDSÄTZLICH
- Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich nicht gesund fühlen oder mit an COVID- 19 infizierten Personen in Kontakt waren.
- Beachten Sie bitte auch auf dem Weg zur Veranstaltung die Schutzmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
- Nach einer Erkrankung ist der Besuch einer Veranstaltung der ZAL frühestens 14 Tage nach der Genesung wieder erlaubt.
- Für alle Präsenzveranstaltungen der ZAL gilt Maskenpflicht.
MASSNAHMEN ZUR EINHALTUNG DER VORGABEN DES BAG BETREFFEND SOZIALE DISTANZ UND HYGIENE
- Prinzipiell werden alle Adressdaten der anwesenden Personen erfasst.
- In den Kurs- und Gruppenräumen werden die Sitzgelegenheiten falls immer möglich so eingerichtet, dass die Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter untereinander und zu den Kursleitenden einhalten können.
HAUS BÄRENGASSE
- Im Gebäude Bärengasse herrscht in allen Räumen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts.
- Die Klassengrösse sind so verringert, dass ein Abstand von 1.5 m gewährleistet ist.
- Bitte halten Sie sich im Kurs immer an dieselbe Sitzordnung.
- Am Eingang zum Haus Bärengasse sowie in den Klassenzimmern stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Oberflächen und Türgriffe werden mehrmals täglich desinfiziert.
- Nach jeder Lektion wird das Zimmer gelüftet.
- Die Mitarbeitenden überprüfen die Einhaltung der Hygienestandards regelmässig.
- Die Wartezonen im Haus sind geöffnet. Sie betreten und verlassen das Haus Bärengasse wieder selbstständig, möglichst kurz vor bzw. nach dem Kurs.
KULTURPARK, KURSRÄUME, SAAL, BEWEGUNGSRÄUME
- In allen Gebäuden herrscht in den öffentlichen Zonen (Treppen, Foyers, Gänge, Toiletten) Räumen Maskenpflicht.
- Für ZAL-Kurse gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
- Es gilt die Distanzregel 1.5 m.
- Im Haupteingang und im 1. OG vor dem Eingang zu den Seminarräumen sind Ständer mit Desinfektionsmittel aufgestellt.
- In allen Räumen ist ein Händedesinfektionsmittel verfügbar.
- Die Räume werden nach jedem Kurs desinfiziert (Tische, Stühle, Fernbedienung, Stifte usw).
- Nach jeder Lektion wird gelüftet.
- Bewegungsräume: Die Benutzung der Garderobe ist eingeschränkt. Die Duschen sind gesperrt.
KALAIDOS, FACHHOCHSCHULE SCHWEIZ, OERLIKON
- Die Tischordnung darf nicht verschoben werden (keine Ausnahmen).
- Ausserhalb der Schulungsräume (in den Gängen, WC, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
- Für ZAL-Kurse gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
- Die Gruppengrössen sind so verringert, dass ein Abstand von 1.5 Metern gewährleistet ist.
- Waschbecken in den Kurszimmern sind mit Flüssigseife-Spendern und Einmalhandtüchern ausgerüstet.
- Grundsätzlich wird empfohlen, die Treppen zu benützen.
- Der Lift ist primär vorgesehen für Personen, die Probleme mit Treppensteigen bekunden.
- Plätze im Schulzimmer sollen während des Unterrichtstages nicht gewechselt werden.
- Gruppenarbeiten sollen im zugeteilten Unterrichtszimmer stattfinden. Ausserhalb der Schulzimmer sollen keine Gruppenarbeiten erledigt werden (z.B. in allgemeinen Bereichen des Schulgebäudes). Bei Gruppenarbeiten, bei denen der Mindest- abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen.
- Das Schulzimmer soll möglichst nicht verlassen werden, der Aufenthalt in allgemeinen Bereichen des Schulgebäudes soll soweit wie möglich verhindert werden.
SPORTHALLEN, GYMNASTIK- UND MEHRZWECKRÄUME DER STADT ZÜRICH
- Die Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind einzuhalten;
- Die aktuellen Regeln des BAG «So schützen wir uns» sind gut sichtbar beim Eingang aufgehängt.
- Die Betriebsleitung organisiert die Reinigung der Sportanlagen im Rahmen der Vorgaben des Bundes.
- Sporthallen: In den Garderoben ist die Maske soweit wie möglich zu tragen. In den Sporthallen sind Sportler von der Maskenpflicht befreit.
- Die Kursleitung der ZAL muss das Schutzkonzept der ZAL vor Ort mitführen und bei Aufforderung des Hausdienstpersonals zwingend vorlegen können.
SCHULANLAGEN DER STADT ZÜRICH
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlagen nicht betreten.
- Es besteht eine Maskenpflicht für Erwachsene (schulische Mitarbeitende, Behördenmitglieder, Eltern, Dritte). Alle Nutzenden müssen beim Betreten der Schulanlage eine Maske tragen.
- Das Schutzkonzept der ZAL muss durch die Kursleitung jederzeit vor Ort auf Verlangen vorgelegt werden können.
Bei allen weiteren Räumlichkeiten kommt das Schutzkonzept der ZAL zur Anwendung sofern die Vermieterin/der Vermieter über kein eigenes Schutzkonzept verfügt.
Dieses Konzept folgt den Empfehlungen des Schweizerischen Verbandes für Erwachsenenbildung sowie dem Berufsverband Gesundheit und Bewegung.
Zürich, 19.10.20, ZAL Geschäftsleitung